Herzstücke – #DASBRAUCHTDICH

Engagiert. Inspirierend. Unverzichtbar.

Mache die Zukunft Deiner Kirchengemeinde zu Deiner Herzensangelegenheit und kandidiere für den Kirchengemeinderat.

Ihre Kirche braucht Menschen wie Sie. Gestalten Sie mit. Machen Sie den Unterschied.

Herz der Gemeinde

Der Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat ist das Herz der Kirchengemeinde. Dort werden alle wichtigen Entscheidungen für die Gemeinde getroffen. Er leitet gemeinsam mit den Pfarrern und Pfarrerinnen die Gemeinde. Je nach Größe der Gemeinde, werden zwischen vier und 18 Mitglieder für den Kirchengemeinderat gewählt.

Im Kirchengemeinderat wird nicht nur beraten und entschieden – dort wird gestaltet, inspiriert und organisiert. Ob es um die Ausrichtung der Gottesdienste, die Unterstützung sozialer Projekte oder die Verwaltung der Gemeindefinanzen geht: Der Kirchengemeinderat prägt das Leben unserer Kirche nachhaltig. Du kannst Teil davon sein.

Herzenssachen

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Als Mitglied des Kirchengemeinderats bist Du Teil eines Teams, das Impulse setzt, Ideen entwickelt und dafür sorgt, dass die Gemeinde lebendig bleibt. Mit den anderen Kirchengemeinderätinnen und -räten trägst du für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:

  • bei der örtlichen Gottesdienstordnung
  • beim Opferplan
  • in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
  • beim Bau und Erhaltung der Gebäude
  • im Pfarrstellen-Besetzungsgremium
  • bei Festen der Gemeinde
  • bei Angeboten für alle Altersstufen
  • als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
  • bei der Gestaltung sozialer und diakonischer Projekte
  • bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Mit deiner Mitarbeit bringst du Deine Persönlichkeit und Deine Stärken in die Gemeinschaft ein.

Herzensangelegenheit

Deine Fähigkeiten!

Dein Einfühlungsvermögen und Deine Neugierde sind gefragt. Es ist wichtig, dass ganz unterschiedliche Kompetenzen in den Kirchengemeinderäten zusammenwirken. Jede und jeder bringe sich dort ein, wo sein Können liegt und sein Herz schlägt. Nur so werden Entscheidungen getroffen, die fachlich, rechtlich, organisatorisch und für die Menschen in der Gemeinde gut sind.

Du willst Dich in Deiner Kirche engagieren und etwas bewegen, verändern und bewirken? Dann mache den Kirchengemeinderat zu Deiner Herzensangelegenheit! Wir suchen Menschen wie Dich! Es ist nicht wichtig, woher Du kommst, ob Du 18 oder 80 Jahre alt bist, was Du beruflich machst, ob Du allein lebst oder mit Familie. Du bist wichtig! Deine Lebenserfahrung und dein Herzblut machen den Unterschied.

ANMELDESCHLUSS
Freitag, 10. Oktober 2025 |
18 Uhr

Herzschlag

Dein Aufwand im Kirchengemeinderat

Wie viel Zeit, Engagement und Aufwand Du in den Kirchengemeinderat investierst, entscheidest allein Du. Natürlich ist für ein gutes Zusammenarbeiten im Team Zuverlässigkeit von allen Mitgliedern des Kirchengemeinderats notwendig. Wie oft das Gremium tagt und wie viele weitere Termine es gibt, erfährst Du in einem persönlichen Gespräch mit Mitarbeitenden in Deiner Gemeinde.

Beherzt

So wirst Du Kandidatin oder Kandidat

Gewählt werden kannst Du, wenn Du in Deiner Kirchengemeinde wahlberechtigt bist und Du am 30. November 2025 das 18. Lebensjahr vollendet hast. Außerdem musst Du bereit sein, das Versprechen abzulegen, das alle Kirchengemeinderätinnen und -räte in Württemberg ablegen.

Die Kandidierenden stellen sich auf Wahlvorschlägen der Wahl. Meistens werden alle Kandidatinnen und Kandidaten pro Gemeinde auf einen Vorschlag gesetzt. Es kann aber auch mehrere Wahlvorschläge pro Gemeinde geben. Die Wahlvorschläge brauchen, um gültig zu sein, noch eine von der Größe der Kirchengemeinde abhängige Zahl an Unterstützerunterschriften. Am besten Du sprichst mit Deiner Pfarrerin oder Deinem Pfarrer oder fragst im Gemeindebüro nach.

Die Wahlvorschläge für die Kirchengemeinderatswahl müssen bis Freitag, 10. Oktober 2025, 18:00 Uhr, beim Pfarramt der Kirchengemeinde eingereicht werden.

Herzlich willkommen

gewählt und dann?

Nach Deiner Wahl bist Du gewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats. In einem feierlichen Gottesdienst wirst Du in Dein neues Amt eingeführt. Du wirst Teil eines Teams, das zusammenarbeitet, um die Zukunft Deiner Gemeinde zu gestalten.

Herzenssache

Dein Versprechen

Alle gewählten Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte werden nach ihrer Wahl in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.

Das Versprechen, das ihnen dabei abgenommen wird, lautet: 
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“ (§ 34 Kirchliche Wahlordnung)

Wegen der Formalitäten zur Einreichung von Wahlvorschlägen, Informationen über die Wählbarkeit von Kandidaten und weitere Informationen zur Kirchenwahl verweisen wir auf die Kirchliche Wahlordnung sowie auf die Website www.kirchenwahl.de

Aufgaben auf einen Blick